top of page

Der Gebäudeversicherungswert

Der Gebäudeversicherungswert

In den meisten Kantonen müssen Gebäude von Gesetzes wegen versichert werden. Der Gebäudeversicherungswert besagt, wie viel der Wiederaufbau eines Gebäudes kostet, falls es niederbrennt oder durch ein anderes Elementarereignis zerstört wird.

In den Kantonen Genf, Wallis und Tessin ist die Gebäudeversicherung freiwillig. In allen anderen Kantonen müssen alle Eigentümer ihre Liegenschaften von Gesetzes wegen versichern. 


Die obligatorische Gebäudeversicherung zahlt den Wiederaufbau der versicherten Gebäude, wenn diese durch Brand oder Unwetter zerstört werden. Damit die Versicherung weiss, wie viel der Wiederaufbau eines gleichen Gebäudes kostet, muss jedes Gebäude periodisch geschätzt werden. 


Der Gebäudeversicherungswert ist der Geldbetrag, der zum Wiederaufbau eines Gebäudes notwendig ist. Dabei wird in der Regel vom Neuwert ausgegangen. Vereinfacht gesagt ist der Gebäudeversicherungswert der Wert eines Gebäudes ohne Land und ohne Altersabzug, also im Neuzustand.


Als Grundlage zur Berechnung des Gebäudeversicherungswert dient in der Regel die Kubatur des zu schätzenden Gebäudes. Die Kubatur ist das Volumen des Gebäudes in Kubikmetern. Die Kubatur wird dann je nach Qualität des Gebäudes mit einem Faktor multipliziert. 


Der Gebäudeversicherungswert hat nichts mit dem Verkehrswert einer Liegenschaft zu tun. Aus dem Gebäudeversicherungswert lässt sich der Verkehrswert in aller Regel weder ableiten noch abschätzen. Denn zur Bestimmung des Verkehrswertes fliessen nicht nur Eigenschaften des Gebäudes ein, sondern zum Beispiel auch auch Lagefaktoren und der Wert des Landes. Professionelle Immobilienschätzer ziehen zur Bestimmung des Verkehrswertes sehr viel mehr Informationen bei, als den reinen Gebäudewert.







bottom of page