Immo Glauser & Aebi AG
Immobilienschätzer
Immo Glauser & Aebi AG
Centralweg 25, 3013 Bern
Immobilienschätzung und Vermittlung im Kanton Bern
Der amtliche Wert ist zuweilen willkürlich
Neues Urteil zeigt, dass der amtliche Wert von Liegenschaften schlicht willkürlich sein kann.
Ein Urteil des Bundesgerichts zu einem Fall im Kanton Bern, zeigt deutlich, dass der amtliche Wert von Liegenschaften schlicht willkürlich sein kann.
Vorweg: Der amtliche Wert einer Liegenschaft ist ein von der jeweiligen kantonalen Behörde geschätzte Wert einer Liegenschaft. Jede Liegenschaft in der Schweiz hat einen amtlichen Wert. Er ist nicht zur verwechseln mit dem von Immobilienschätzern geschätzten Verkehrswert. Der amtliche Wert dient nur zur Berechnung von Steuern. Er hat auch in anderen amtlichen Prozessen eine Bedeutung.
Im Fall des besagten Bundesgerichtsurteils hat die Berner Behörde den Amtlichen Wert einer Gewerbeliegenschaft auf 8.9 Millionen Franken geschätzt. Noch im selben Jahr hat sie ihn auf 7,5 Millionen korrigiert. Der Eigentümer hatte für die auf dem freien Markt erworbene Liegenschaft aber nur 2,9 Millionen Franken bezahlt. Er beschwerte sich über die viel zu hohe Schätzung der Liegenschaft. Nach drei Jahren zeigten sich die Behörden endlich bereit, den Wert zumindest auf 5,4 Millionen Franken zu senken. Mit anderen Worten: Die Behörden hatten den Wert offenbar anfänglich 40 Prozent zu hoch angesetzt. Für den Eigentümer war aber klar, dass der Wert noch immer viel zu hoch war. Er verlangte deshalb dass der Wert des alten Fabrikgebäudes auf 2.9 Millionen Franken gesenkt wurde. Ein weiteres Gutachten bescheinigte der Liegenschaft schliesslich einen Wert von 3.1 Millionen Franken. Doch die Behörden beharrten auf dem höheren Wert
Der Eigentümer zog den Fall schliesslich bis vor Bundesgericht und dieses kam zum Schluss, dass wenn eine Liegenschaft einmal für 8.6 Millionen dann plötzlich für 3,1 Millionen geschätzt wird, schlicht Willkür im Spiel sein muss. Das Bundesgericht kritisierte die Behörden scharf, dass sie die eklatante Differenz zwischen Kaufpreis und Wert nicht berücksichtigten. Das Bundesgericht gab dem Eigentümer – praktisch zu hundert Prozent - recht und setze den Preis bei 3,1 Millionen Franken fest.
Das Urteil zeigt, dass der amtliche Wert einer Liegenschaft gut und gerne doppelt oder gar drei Mal so hoch sein kann, als er eigentlich sein dürfte. Wer sich gegen die amtliche Willkür nicht wehrt, kommt zu kurz. Link zum Urteil