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Parkplatz wird zur Steuerfalle

Eine Frau muss dem Kanton Bern wegen eines winzigen formalen Fehlers für einen Parkplatz 12'000 Franken Handänderungssteuer zahlen.
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Eine Bernerin hat eine absurde Erfahrung gemacht mit dem Grundbuchamt. Zwei Jahre nachdem sie eine Eigentumswohnung gekauft hatte schickten ihr die Behörden völlig unverhofft eine Rechnung von 12 000 Franken für die Handänderungssteuer. Dabei müssen im Kanton Bern Käufer von Liegenschaften eigentlich keine Handänderungssteuer zahlen, sofern sie während zwei Jahren nach dem Kauf selber in der gekauften Eigentumswohnung oder dem Haus wohnen. Davon ist auch jene Frau ausgegangen. Das hatte ihr beim Kauf vor zwei Jahren auch der Notar versichert.


Doch die Frau ist eine Falle getappt, welche bislang nicht einmal die Notare kannten. Sie hat einen der beiden Parkplätze, welche zur Wohnung gehörte vermietet, weil sie nur ein Auto hat und den zweiten deshalb nicht brauchte.


Dass die Frau nun wegen des Parkplatzes 12 000 Franken Handänderungssteuer zahlen musste, ist darauf zurückzuführen, dass die Behörden das Gesetz seit einigen Monaten neu, und extrem eng auslegen: Im Gesetz heisst es, die Handänderung werde nur erlassen, wenn der Käufer die Liegenschaft während mindestens zwei Jahren "ausschliesslich zum Wohnzweck" nutzt. Die Grundbuchbeamten interpretieren die Passage neuerdings so: Wenn der Käufer einer Wohnung zwar selber darin lebt, aber den Parkplatz vermietet, gilt seine Wohnung nicht mehr als "ausschliesslich zum Wohnzweck" genutzt. 


Mit dieser Argumentation verlangte das Grundbuchamt deshalb von der Frau zwei Jahre nach dem Kauf die Handänderungssteuer für die gesamte Wohnung inklusive der Parkplätze. Das sind 1,8 Prozent des Kaufpreises respektive 12 000 Franken. Die Behörde liess es kalt, dass die Frau mit der Vermietung des Parkplatzes nur einen Bruchteil davon verdiente.


Die Behörden haben die Rechtspraxis ohne grosse Ankündigung geändert. Selbst die Notare kannten die Änderung nicht, und klärten deshalb die Käufer falsch auf.

Mit einem kleinen kniff hätte die Frau nämlich das Problem lösen können: Wenn sie den Parkplatz bei der Verschreibung rechtlich von der Wohnung abgegrenzt hätte, mit einem eigenen Grundbuchblatt, hätte sie den Parkplatz vermieten können und hätte dann nur für diesen die Handänderungssteuer zahlen müssen. Statt 12 000 Franken hätte sie nur rund 600 Franken bezahlt.

Dasselbe kann einem Käufer auch passieren, wenn er nach dem Kauf eines Hauses, indem er selber wohnt, zum Beispiel den Bastelraum oder ein Zimmer vermietet.


Die Zeitung der Blick hatte über die Frau berichtet zum Artikel



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