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Umstrittene Maklermethoden: Der Käufer zahlt die Provision

Was in Deutschland aus gutem Grund gerade für illegal erklärt wurde, wird in der Schweiz von immer mehr Immobilienmaklern praktiziert: Die umstrittene Käuferprovision.
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Das Angebot einiger gewiefter Immobilienmakler klingt verlockend: Sie stellen sich bei Immobilienbesitzern, die ihr Haus verkaufen wollen vor. Und sie bieten ihnen an, deren Liegenschaft gratis, das heisst ohne Honorar oder Provision an einen Käufer zu vermitteln. Das klingt für manch einen Eigentümer verlockend. Doch so selbstlos wie diese Gratis-Makler geben, sind sie nicht. Im Gegenteil: Das  angebliche Angebot ist ein Trick und kann für den Verkäufer beträchtliche Nachteile haben. In Deutschland ist die Methode deshalb seit Januar 2021 verboten.


Der Trick der scheinbar grosszügigen Immobilienmakler funktioniert so: Sie holen ihre Provision einfach statt beim Verkäufer beim Käufer. Und das machen sie aus einem einzigen Grund: Sie können mit dem scheinbaren Gratisangebot verkaufswillige Hausbesitzer einfacher auf den Honig locken. Wer verschmäht schon ein Gratisangebot?


Doch aufgepasst:


  1. Die ahnungslosen Hauseigentümer sparen unter dem Strich keinen einzigen Franken mit dem Gratis-Makler. Denn dieser sagt nun den Interessenten einfach bei Verhandlungen, dass sie zusätzlich noch 20 000 oder 30 000 Franken als Provision zahlen müssen. Klar ist, dass dann der Käufer einfach um so viel weniger für das Haus zahlt. Der Liegenschaftsbesitzer muss zwar beim Verkauf die Provision nicht selber zahlen, doch er bekommt einen tieferen Preis für die Liegenschaft ausbezahlt.

  2. Dazu kommt ein entscheidender Nachteil: Auf fast alle potentiellen Käufer hat es Käuferprovision eine abschreckende Wirkung, wenn sie zum Ausschreibungspreis noch eine Provision von mehreren Zehntausend Franken zahlen müssen. Denn als Käufer geht man intuitiv davon aus, dass der Ausschreibungspreis dem Verkehrswert      entspricht. Die Provision empfinden die meisten als einen nicht nachvollziehbaren Zuschlag. Die Gefahr ist gross, dass dabei die zahlungskräftigsten Interessenten abspringen.

  3. Ein weiterer Nachteil: Die umstrittene Käuferprovision durchbricht den Rechtsgrundsatz, dass derjenige die Dienstleistung zahlen muss, der sie bestellt hat. Diese Umkehrung des normalen und logischen Geschäftsfalls ist geradezu prädestiniert für rechtliche Auseinandersetzungen: Der Hauseigentümer verliert beim  Gratismakler die Kontrolle über die Dienstleistung, weil er nicht selber mit ihm abrechnen muss, sondern der Käufer.

  4. Ein letzter und entscheidender Nachteil: Bei der gewöhnlichen Maklerdienstleistung kann der Liegenschaftsbesitzer die Provision bei der Grundstückgewinnsteuer abziehen und spart so viel Geld. Bei der Käuferprovision ist dieser Steuerabzug in aller Regel nicht möglich, weil die Provision – auf dem Papier - ein anderer bezahlt hat.


Aus solchen und ähnlichen Gründen ist die Käuferprovision in Deutschland seit diesem Jahr verboten. Es ist dort nicht mehr erlaubt, die Maklercourtage vollständig dem Käufer aufzubürden, wenn der Verkäufer den Makler beauftragt hat. Siehe Berichterstattung zum neuen deutschen Maklergesetz auf haufe.de (Link).


Es gibt auch in der Schweiz noch viele seriöse klassische Immobilienmakler. Die Immo Glauser & Aebi AG verlangt die Provision zwar vom Verkäufer, doch wir halten sie so tief wie möglich. Und vor allem: Wir sehen unsere Kunden, die verkaufswilligen Liegenschaftsbesitzer, als unsere Chefs. Wir unternehmen alles, um einen reibungslosen Verkauf mit dem bestmöglichen Verkaufserlös zu erzielen. Nur was dem Verkäufer unter dem Strich bleibt, zählt. Schauen Sie sich unser unaufdringliches Angebot an (Link).














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