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Wahrscheinlich wird der Eigenmietwert nun definitiv abgeschafft

Seit Jahren hoffen viele Hauseigentümer, dass sie den Eigenmietwert nicht mehr versteuern müssen. Beim neusten Anlauf dürfte es klappen
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Wer ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung besitzt, muss den Eigenmietwert der Liegenschaft versteuern, sofern er selber darin wohnt. Das heisst, der von der Steuerverwaltung festgelegte Eigenmietwert wird den Hausbesitzern zum steuerbaren Einkommen addiert. Viele Hauseigentümer müssen wegen dieser Regel dem Fiskus mehrere Tausend Franken zusätzliche Steuern zahlen.


Seit Jahren wird über die Abschaffung des Eigenmietwertes gestritten. Bis jetzt sind alle Anläufe zu dessen Abschaffung gescheitert. Doch nun scheint sich eine Lösung abzuzeichnen. Die Wirtschaftskommission des Ständerates hat gestern mit 9 zu 2 Stimmen eine entsprechende Vorlage gutgeheissen. Bei einer so hohen Zustimmung ist die Wahrscheinlichkeit sehr gross, dass die Vorlage später auch im Parlament durchkommt.


Gleichzeitig sollen aber auch der Schuldzinsabzug und Abzüge für Unterhalt abgeschafft werden. Das heisst, Hauseigentümer, müssten zwar den Eigenmietwert nicht mehr versteuern, dürften aber im Gegenzug auch keine Schuldzinsen und keine Renovationen mehr abziehen. 


Zumindest im Moment sind die Schuldzinsen wegen der tiefen Zinse bei vielen Hauseigentümern wesentlich tiefer als der Eigenmietwert. Deshalb bringt die neue Regelung für viele auch unter dem Strich einen Vorteil. Dabei gilt: Je weniger hoch verschuldet ein Hauseigentümer ist, je mehr würde er von der neuen Regelung profitieren.


Artikel zum Them in der NZZ









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