Immo Glauser & Aebi AG
Immobilienschätzer
Immo Glauser & Aebi AG
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Immobilienschätzung und Vermittlung im Kanton Bern
Was das CO2-Gesetz für Hauseigentümer bedeutet
Wird das CO2-Gesetz angenommen, müssen Hauseigentümer eine Wärmepumpe einbauen, sobald die Ölheizung aussteigt. Das kostet nicht so viel, wie oft behauptet wird.
Über die Folgen des CO2-Gesetzes sind viele Halbwahrheiten im Umlauf. Richtig ist: Wenn die Schweizer am 13. Juni das Gesetz annehmen, werden viele Liegenschaftsbesitzer ihre Ölheizung durch eine Wärmepumpe oder eine Pelletsheizung ersetzen müssen. Denn die Vorschriften für neue Ölheizungen werden dann so streng, dass sich neue Ölheizungen kaum mehr lohnen.
Allerdings muss der Ersatz der Ölheizung durch eine Wärmepumpe gemäss dem neuen CO2-Gesetz nicht sofort erfolgen, sondern erst ab 2023 und auch dann erst, wenn die alte Heizung den Geist aufgibt.
Viele Hauseigentümer befürchten, dass mit dem Wechsel des Heizsystems hohe Kosten auf sie zukommen. Denn Gegner des CO2-Gesetzes erklären immer wieder, dass man beim Wechsel auf eine Wärmepumpe auch gleich eine Bodenheizung einbauen und an den Wänden eine teure Wärmedämmung anbringen müsse. Diese Sorgen sind unbegründet.
Es ist zwar korrekt, dass beim Einbau einer Wärmepumpe, eine Bodenheizung und eine gute Wärmedämmung sinnvoll sind. Vor zehn Jahren war das sogar eine zwingende Voraussetzung beim Einbau einer Wärmepumpe. Der Grund: Ältere Wärmepumpen haben eine 20 Grad Celsius tiefere Vorlauftemparatur als Ölheizungen. Die Vorlauftemperatur ist die Temperatur des Wasser beim Eintritt in den Radiator oder in die Bodenzeizung. Bei schlecht isolierten Häusern vermögen alte Wärmepumpen deshalb im Winter die durch die schlecht gedämmten Wände fliehende Wärme nicht schnell genug durch warme Luft zu ersetzen.
Bei neuen Wärmepumpen ist die Vorlauftemperatur hingegen wesentlich höher. Deshalb ist beim Ersatz einer Ölheizung durch eine Wärmepumpe heute selbst bei schlecht isolierten Häusern eine gleichzeitige Wärmesanierung nicht mehr zwingend. Ohne Dämmungsmassnahmen ist der Wechsel auf eine Wärmepumpe bei einem Einfamilienhaus nur etwa 10 000 bis 15 000 Franken teuerer als der Einbau einer neuen Ölheizung. In vielen Kantonen bekommt man bei einem Systemwechsel noch einen Unterstützungsbeitrag. So entstehen unter dem Strich kaum Mehrkosten.
Allerdings arbeiten auch moderne Wärmepumpen in völlig unisolierten Häusern recht uneffizient. Das heisst sie brauchen dann verhältismässig viel Strom, im allerschlimmsten Fall fast annähernd so viel wie eine Elektroheizung brauchen würde. Will man das verhindern, kann man in einem schlecht isolierten Haus eine partielle Wärmedämmung anbringen. Allein schon neue besser isolierte Fenster oder die Dämmung des Kellers helfen viel. Allein damit wird die Wärmepumpe auch in alten Häusern schnell einmal sehr viel effizienter als eine Elektroheizung.
Link zum Artikel im Tagesanzeiger