Immo Glauser & Aebi AG
Immobilienschätzer
Immo Glauser & Aebi AG
Centralweg 25, 3013 Bern
Immobilienschätzung und Vermittlung im Kanton Bern
Definition Wohnfläche, Nettowohnfläche
Definition Wohnfläche, Nettowohnfläche
Bei kaum einer anderen Kennzahl wird so oft geschummelt wie bei der Angabe der Wohnfläche, respektive der Nettowohnfläche. Dabei gibt es klare Definitionen.
Begriffe
Es gibt zwei wichtige und oft verwendete Defintionen, um die bewohnbare Fläche einer Liegenschaft auszudrücken. Die beiden Defintionen unterscheiden sich nur geringfügig.
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Die Nettowohnfläche
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Die Hauptnutzfläche
Die Nettowohnfläche wird definiert durch das Bundesamt für Wohnungswesen. Die Hauptnutzfläche ist eine Norm gemäss SIA 416. SIA ist die Schweizerische Ingenieur- und Architektenvereinigung.
Definition Hauptnutzfläche
Die Hauptnutzfläche ist die Gesamtfläche aller Raumflächen in einer Wohnung. Die Fläche auf welche Badewannen, Küchenmobiliar und Einbauschränke stehen, werden zur Hauptnutzfläche gezählt.
Nicht zur Hauptnutzfläche gezählt werden folgende Flächen:
Balkone
Terrassen
Kellerräume (unbeheizt und unausgebaut)
Estrichräume (unbeheizt und unausgebaut)
Kehrichträume
Fahrzeugeinstellräume
Abstellräume
Faustregel für Hauptnutzfläche: Die Hauptnutzfläche ist die Gesamtgrösse aller beheizten Räume einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses, mit Ausnahme eines allfälligen Abstellraumes. Dieser gehört theoretisch auch dann nicht zur Hauptnutzfläche, wenn er beheizt ist.
Definition Nettowohnfläche
Die durch das Bundesamt für Wohnungswesen definierte Nettowohnfläche ist mit zwei kleinen Ausnahmen gleich definiert wie die Hauptnutzfläche:
Die Nettowohnfläche ist die Gesamtfläche aller Raumflächen in einer Wohnung. Die Fläche auf welche Badewannen, Küchenmobiliar und Einbauschränke stehen, werden zur Hauptnutzfläche gezählt.
Nicht zur Hauptnutzfläche gezählt werden folgende Flächen:
Balkone
Terrassen
Kellerräume (unbeheizt und unausgebaut)
Estrichräume (unbeheizt und unausgebaut)
Kehrichträume
Fahrzeugeinstellräume
Die Nettowohnfläche unterscheidet sich in folgenden Details zur Hauptnutzfläche:
1. Bei Räumen mit Dachschräge wird nur jener Anteil der Bodenfläche mitgezählt, dessen Raumhöhe höher als 1.5 Meter ist.
2. Bei der Nettwohnfläche wird die Bodenfläche von beheizten Abstellräumen dazugezählt.
Faustregel für Nettowohnfläche: Die Nettowohnfläche ist die Gesamtgrösse aller beheizten Räume einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses, abzüglich der Teilflächen unter Dachschrägen soweit die Raumhöhe weniger als 1,5 Meter beträgt.
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Bemerkung: Sie müssen für die Schätzung bei wohnradar.ch weder Name noch E-Mail-Adresse angeben.