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Mietvertrag zwecks Eigengebrauch kündigen

Mietvertrag zwecks Eigengebrauch kündigen

Eigentümer einer einzelnen Wohnung oder eines Einfamilienhauses seine Immobilie verkaufen, obwohl diese noch vermietet ist. Das ist ein Problem, aber meist ein lösbares.

Vermietete Wohnung verkaufen
 

Unproblematisch ist, eine ganzes Mehrfamilienhaus mit voll vermieteten Wohnungen zu verkaufen. Hier wirkt es sicht sogar positiv aus, wenn die Wohnungen vermietet sind.Anders liegt der Fall bei einzelnen Eigentumswohnungen oder Einfamilienhäusern. Ist ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung vermietet, ist der Verkauf erfahrungsgemäss oft problematisch. Dies vor allem aus zwei Gründen:

 

 

1. Keine Renditebjekte

Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser gelten nicht als Renditeobjekte. Bei näherer Betrachtung zeigt sich sehr oft, dass vermietete Eigentumswohnungen bei Berücksichtigung aller Kosten und Rückstellungen oft nicht rentieren. Einzelne vermietete Wohnungen sind deshalb nicht sehr begehrt bei Käufern, es sei denn sie werden unter dem Marktwert angeboten.

 

2. Kauf bricht Miete nicht

Das Hauptproblem beim Verkauf einer vermieteten Eigentumswohnung: Der Käufer muss den Mietvertrag und damit auch den Mieter übernehmen. Will der Käufer selber in die Wohnung einziehen, kann er "dringenden Eigenbedarf" geltend machen. Das will aber sorgsam in die Wege geleitet werden, sonst droht Ungemach.Es gibt verschiedene Ansätze, wie man eine einzelne vermietete Wohnung oder ein Einfamilienhaus trotzdem zu einem guten Preis verkaufen kann. Die Situation muss aber fallweise beurteilt werden. Wir von der Immo Glauser & Aebi bieten hier gerne unsere Erfahrung an. Zudem gibt es ein 22 Seiten starke Abhandlung von Professor Peter Loher (Rechtsprofessor Universität St Gallen HSG) zum Thema "Probleme beim Verkauf vermieteter Wohnliegenschaften". Das Dokument wird von der HSG gratis zur Verfügung gestellt. Es kann auch bei uns angefordert werden.

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