top of page

Scheidung – wer bekommt das Haus?

Scheidung – wer bekommt das Haus?

Geht eine Scheidung in Brüche, muss geklärt werden, wem welche Vermögenswerte zustehen. Die Liegenschaft spielt dabei oft eine zentrale Rolle.

Als ob eine Trennung nicht schon schwer genug wäre, drängen sich bei einer Ehescheidung meist gleichzeitig auch noch komplizierte Fragen zur Aufteilung des Vermögens auf. Der grösste Vermögenswert ist in vielen Haushalten da Eigenheim: Die Eigentumswohnung oder ein das Einfamilienhaus.

Wem nach der Scheidung das Haus zusteht, wem die Möbel und wem das Auto, muss fallweise abgeklärt werden. Im Folgenden wird erklärt, worauf es im Grundsatz ankommt.


Faktor Güterstand

Es gibt rechtlich gesehen drei Ehetypen (Güterstände):

  • Die Errungenschaftbeteiligung

  • Die Gütergemeinschaft

  • Die Gütertrennung

Die drei Ehetypen spielen bei der Frage, wer das Haus bekommt, eine wichtige Rolle.


Das Haus in der Errungenschaftsbeteilgung

Bei diesem Ehetyp haben die Ehepartner bei der Hochzeit keinen speziellen Ehevertrag abgeschlossen, der regelt wem was gehört. Deshalb gilt hier bei der Scheidung: Alles, was ein Partner mit in die Ehe gebracht hat und alles, was er während der Ehe erbte zählt bei der Scheidung zu seinem Eigengut. Alles was hingegen während der Ehe verdient wurde, egal von welchem Partner, gehört zur Errungenschaft. Die Aufteilungsformel bei der Ehescheidung ist im Grundsatz einfach: Jeder bekommt sein Eigengut und zusätzlich die Hälfte der Errungenschaft.


Wem das Recht am Haus zusteht


Vor der Ehe gekauft

Ein Partner hat das Haus bereits vor der Ehe gekauft. In diesem Fall zählt das Haus zum Eigengut. Der Partner, der die Liegenschaft in die Ehe gebracht hat, darf diese nach der Scheidung behalten.


Gemeinsam gekauft

Beide Partner haben das Haus gemeinsam mit gemeinsamem Geld gekauft. Dann gehört das Haus zur Errungenschaft, d.h. beiden gemeinsam. Will einer der Partner das Haus nach der Scheidung für sich, muss er dem anderen die Hälfte des Wertes des Hauses auszahlen. Massgebend ist der Verkehrswert der Liegenschaft zum Zeitpunkt der Scheidung. Den Verkehrswert können die Ehepartner von einem Immobilienbewerter schätzen lassen. Eine Schätzung kann man bereits machen, bevor die Scheidung vor den Richter kommt. Andernfalls wird die Richterin oder der Richter eine Verkehrswertschätzung anordnen.


Mit Erbschaftsgeld gekauft

Wenn einer der Partner während der Ehe erbt und damit ein gemeinsames Haus finanziert, gehört das Haus zu seinem Eigengut und muss deshalb bei der Scheidung nicht geteilt werden. Allerdings muss der Ehepartner bei der Scheidung nachweisen können, dass das Haus tatsächlich direkt mit dem geerbten Geld bezahlt wurde. Sehr wird mit dem Erbe nur ein Teil des Hauses finanziert und der Rest mit gemeinsam verdientem Geld. Dann wird das Haus nach einem entsprechenden Schlüssel aufgeteilt. Auch hier kann es notwendig werden einen Immobilienschätzer beizuziehen, falls ein Ehepartner das Haus für sich will.


Während Ehe als Alleineigentum gekauft

Wenn ein Partner das Haus während der Ehe als Alleineigentum gekauft hat, wird das Haus ebenfalls dem Eigengut zugerechnet.


Haus in der Ehe mit Gütergemeinschaft

Anders als bei der Ehe mit Errungenschaftsbeteiligung muss bei einer Ehe mit Gütergemeinschaft bei der Hochzeit zwingend ein Ehevertrag geschlossen werden. Darin ist festgehalten, dass grundsätzlich alle Vermögenswerte beiden Partnern zusammen als Gesamteigentum gehören. Wenn im Ehevertrag nichts anderes vereinbart wurde, gilt das auch für das Haus, egal wer es bezahlt oder in die Ehe eingebracht hat. Bei der Scheidung werden das Gesamtvermögen des Ehepaars beim Ehetyp Gütergemeinschaft halbiert. Derjenige, der das Haus will, muss dem anderen die Hälfte auszahlen. Auch in diesem Fall ist muss der Verkehrswert durch einen Experten geschätzt werden.


Haus in der Ehe mit Gütertrennung

Bei diesem Ehetyp ist die Situation relativ einfach. Auch dieser Ehetyp ist nur möglich, wenn bei der Hochzeit oder während der Ehe ein Ehevertrag geschlossen wurde. Dieser funktioniert aber genau umgekehrt als die Gütergemeinschaft. Der Vertrag legt in diesem Fall genau fest, welcher Vermögenswert welchem Partner zusteht. Deshalb ist eine Aufteilung bei einer Scheidung oft weniger schwierig.

bottom of page