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Unterschied Wohnrecht und Nutzniessung

Unterschied Wohnrecht und Nutzniessung

Sowohl Nutzniessung wie Wohnrecht verleihen einer Person das Recht, eine Wohnung oder eine Haus während einer bestimmten Zeit zu "gebrauchen". Dennoch gibt es grundlegende Unterschiede zwischen den beiden Rechten.

Gemeinsamkeiten: 

  •  Das Nutzniessungsrecht wie auch das Wohnrecht werden im Schweizerischen Zivilgesetzbuch im selben Kapitel geregelt geregelt. ( ZGB Art. 745 - 777)

  • Sowohl beim Nutzniessungsrecht wie beim Wohnrecht darf der Berechtigte eine Liegenschaft, oder einen Teil davon gebrauchen.

  • Bei der Rechte (Nutzniessung und Wohnrecht) sind für den Berechtigten in der Regel unentgeltlich. Das heisst der Eigentümer der Liegenschaft verdient in der Regel nichts. Dies kann aber vertraglich anders geregelt werden.

 

Unterschiede

Darf ich als Berechtigter nur darin wohnen?
Wohnrecht: Beim Wohnrecht darf der Berechtigte die Wohnung nur zum Wohnen benutzen. Er darf sie nicht weitervermieten und die Wohnung auch sonst niemandem zur Verfügung stellen. Sobald der Berechtigte defintiv ins Altersheim muss, verfällt das Wohnrecht.


Nutzniessungsrecht: Der Nutzniesser darf - anders als beim Wohnrecht - die Wohnung oder die Liegenschaft, an welcher er das Nutzniessungrecht hat, auch weitervermieten. Muss der Nutzniesser also beispielsweise ins Altersheim, kann er die Wohnung oder die Liegenschaft vermieten, wobei die Mieteinnahmen ihm gehören. Das Nutzniessungrecht erlischt spätestens beim Tod des Nutzniessungsberechtigten. Es ist aber auch möglich, vertraglich ein bestimmtes Datum zur Beendigung des Nutzniessungsrechtes festzulegen.

 

Wer zahlt Unterhaltskosten und Hypothekarzinse?

Wohnrecht: Der Wohnrechtsberechtigte muss weder Gebäudeversicherung noch Liegenschaftssteuern noch Hypothekarzinse zahlen. Er muss - ähnlich wie Mieter - bloss Heiz- und Nebenkosten und kleinere Reparaturen zahlen.


Nutzniessung: Der Nutzniesser muss die Hypothekarzinse, Versicherungen, Gebühren und die für grössere Renovationen notwendigen jährlichen Rückstellungen zahlen. Der Nutzniesser hat während der Zeit seines Nutzniessungrechts eigentlich die selben Rechte und Pflichten wie ein Eigentümer. Er ist gewissermassen temporärer Eigentümer.

 

 

 

 

 

 

 

 

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