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Was bedeutet der amtliche Wert?

Was bedeutet der amtliche Wert?

Der amtliche Wert einer Liegenschaft wird von der Behörde zur steuerlichen Vermögensbestimmung festgelegt. Er hat nichts mit dem effektiven Wert einer Liegenschaft zu tun.

Der amtliche Wert einer Liegenschaft ist bloss für die Vermögenssteuern relevant. Die Behörde legt mit dem amtlichen Wert fest, welcher Betrag in der Steuererklärung des Eigentümers als Vermögen dieser Liegenschaft eingetragen werden. Der amtliche Wert ist damit vereinfacht gesagt der theoretisch ermittelte Vermögenswert einer Liegenschaft. Der amtliche Wert der Liegenschaften im Kanton Bern ist  in der Regel wesentlich tiefer als der effektive Verkehrswert einer Liegenschaft. Oft liegt der amtliche Wert 30 Prozent unter dem Verkehrswert.

 

Der amtliche Wert von Liegenschaften ist im Grundbuch festgehalten. Wer den amtlichen Wert einer Liegenschaft erfahren will, kann sich telefonisch beim zuständigen Grundbuchamt erkundigen oder einen Grundbuchauszug bestellen.

Der amtliche Wert ist nicht zu verwechseln mit dem Verkehrswert oder dem Marktwert einer Liegenschaft. Der amtliche Wert gibt auch keinen Hinweis darauf, wie viel der tatsächliche Verkehrswert einer Liegenschaft ist.

 

Zuständig für Schätzungen des amtlichen Wertes ist laut Steuergesetz des Kantons Bern die kantonale Steuerverwaltung in Zusammenarbeit mit den Gemeinden. Laut dem kantonalen Steuergesetz (Artikel 183) sorgt die Gemeinde für die periodische Überprüfung der amtlichen Werte der Liegenschaften. Wenn bei einer Liegenschaft wertbeeinflussende Änderungen eintreten (positive und negative), können sowohl die Gemeinde wie auch die Eigentümer der Liegenschaft eine Neubewertung der Liegenschaft verlangen. Das kann sich für den Eigentümer aus steuerlichen Gründen lohnen.

Link zum Steuergesetz des Kanton Bern (Amtlicher Wert Artikel 180 bis 184).

 

 

 

 

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