top of page

Was ist der Gebäudeversicherungswert?

Was ist der Gebäudeversicherungswert?

Der Gebäudeversicherungswert einer Liegenschaft ist vereinfacht gesagt der Wert eines Gebäudes (Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus) ohne das Land auf dem es steht.

In den meisten Kantonen ist die Gebäudeversicherung obligatorisch. Einzige Ausnahmen sind die Kantone Genf, Tessin, Appenzell Innerrhoden und Wallis. In allen anderen Kantonen gibt es eine obligatorische Gebäudeversicherung und deshalb muss für alle Gebäude regelmässig ein Gebäudeversicherungswert geschätzt werden. Diese Arbeit erledigen spezielle von der Gebäudeversicherung engagierte Experten.

Gebäudeversicherungswert ist nicht der Verkehrswert

Der Gebäudeversicherungswert hat nichts mit dem Verkehrswert einer Liegenschaft zu tun. Der Verkehrswert bildet den tatsächlichen Wert einer Liegenschaft ab, unter Berücksichtigung der Lage der Liegenschaft.
 

Link zu den Verkehrswertschätzungen

 

Der Gebäudeversicherungswert beinhaltet dagegen einzig und allein die für den Wiederaufbau notwendigen Baukosten, nach einer Totalzerstörung. Beim Gebäudeversicherungswert wird weder der Landanteil, noch die Lage der Liegenschaft berücksichtigt. Der Gebäudeversicherungswert ist deshalb nur im Versicherugngsfall, zum Beispiel nach einem Brand, relevant. Wer mit dem Gebäudeversicherungswert seiner Liegenschaft nicht zufrieden ist kann sich bei ihr melden. Die Experten haben in den meisten Fällen einen gewissen Spielraum, um den Gebäudeversicherugnswert auf Wunsch nach oben oder nach unten anzupassen. Das zeigt die Erfahrung mit den Experten.

 

Meist Neuwert massgebend

Im Kanton Bern ist der Gebäudeversicherungswert der Neuwert. Bei Gebäuden in schlechtem Zustand wird der sogenannte Zeitwert als Versicherungswert eingesetzt. Er berücksichtigt die Abnützung des Gebäudes.

 

Für Feuer- und Elelmentarschäden

Die Gebäudeversicherung deckt Schäden (Totalschaden oder Teilschaden) an Gebäuden, die durch Feuer und Elementarereignisse entstehen. Als Elementarereignisse gelten ausschliesslich die Folgenden: Sturm, Hagel, Überschwemmung und Hochwasser, Lawinen, Schneerutsch und Schneedruck, Steinschlag sowie Erdrutsch, Felssturz und Murgang. Erdbeben gelten versicherungstechnisch nicht als Elementarereignisse.

 

Link zu unseren unseren Verkehrswertschätzungen

 

 

bottom of page